Re: Falschauskunft und Beratungshaftung (Sonstige Themen)
Du kannst Dich auf die §§ 13 - 17 SGB I beziehen (Auskunfts- und Beratungspflicht). Der Verwaltungsakt kann m.E. tatsächlich nur in die Zukunft aufgehoben werden, ich persönlich würde micht mit den Kollegen streiten, die Erfolgsaussichten für dich stehen nicht schlecht (aber nicht das du mich verklagst, wenn du doch nicht gewinnen solltest)
Also erst einmal Widerspruch und ordentlich begründen.
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- Falschauskunft und Beratungshaftung -
smusica,
02.12.2004, 21:19
- Re: Falschauskunft und Beratungshaftung - Sangriaeimer, 06.12.2004, 11:55
- Re: Falschauskunft und Beratungshaftung - Trabbifahrer, 07.12.2004, 08:29