Re: Falschauskunft und Beratungshaftung (Sonstige Themen)
Fehler passieren bei jeder Kasse, aber bei dieser Kasse
würde ich kündigen.
Vielleicht sind bei Ihnen ja Formfehler gemacht worden. Zunächst ist eine Anhörung gem. § 24 SGB X erforderlich und anschließend ein Verwaltungsakt gem. §§45 SGB X.
Das Schriftstück, worin der Vorgesetzte schriftlich bestätigt hat, dass keine Beiträge zu zahlen sind, kann man durchaus als Verwaltungsakt sehen und der muss erst einmal zurückgenommen werden und dann m. E. erst für die Zukunft.
Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen, auf den "Verwaltungsakt" hinweisen und auf evtl. Formfehler.
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- Falschauskunft und Beratungshaftung -
smusica,
02.12.2004, 21:19
- Re: Falschauskunft und Beratungshaftung - Sangriaeimer, 06.12.2004, 11:55
- Re: Falschauskunft und Beratungshaftung - Trabbifahrer, 07.12.2004, 08:29