Re: Freiwillige KV zuviel bezahlt und keine Rückerstattung (Sonstige Themen)

Czauderna, Donnerstag, 14.01.2010, 12:18 (vor 5427 Tagen) @ die selbstständigen

Hallo,
haben Sie das schriftlich mit der vorläufigen Einstufung ?
Wenn ja, dann können Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn Sie konnten den Einkommensteuerbescheid für 2008 ja nicht früher vorlegen weil er Ihnen selbst erst im Dezember 2009 vom Finanzamt zugestellt wurde.
Zu den Zinsen (Säumniszuschläge) - die können allenfalls anfallen wenn man seinen laufenden Beitrag nicht fristgemäß bezahlt, dann fallen pro Rückstandsmonat jeweils 5% an.
Mann kann aber nicht hingehen, eine rückwirkende Umstufung vornehmen und sofort Säumniszuschläge kassieren - das ginge nur wenn die Kasse dem Versicherten Vorsatz bei seiner verspäteten Mitteilung unterstellen würde - das kann hier ja wohl in keinster Weise zutreffen, oder ?
Gruß
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum