Re: zurück nach deutschland (Sonstige Themen)

RW, Montag, 05.11.2007, 17:51 (vor 6228 Tagen) @ anika

Das mit dem Hin-und Hergerenne kann passieren. M.E. ist es am sinnvollsten, zunächst bei der Krankenkasse nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zustellen, da aktuell keine Krankenversicherung besteht. Am gleichen Tag auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Beide Sachen werden etwas dauern.
Wenn Arbeitslosengeld II bewilligt wurde, bitte auf jeden Fall auch die Krankenkasse informieren (ab dann braucht man selber keine Beiträge mehr zahlen; die Arbeitsgemeinschaft übernimmt das dann; zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet). Das automatische Meldeverfahren zwischen Arbeitsgemeinschaft und Krankenkasse funktioniert nicht immer.


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