Re: zurück nach deutschland (Sonstige Themen)

RW, Mittwoch, 31.10.2007, 18:55 (vor 6233 Tagen) @ anika

Hallo,
seit dem 01. April 2007 wurde durch die Gesundheitsreform eine Möglichkeit geschaffen: § 5 Absatz 1 Nummer 13 Sozialgesetzbuch V
Die frühere Krankenkasse muss einen wieder aufnehmen, und zwar mit dem Tag der Einreise (unabhängig von Erkrankungen!). Wenn die letzte Versicherung in Deutschland eine private Versicherung war, sollte der Antrag und die Einreise noch dieses Jahr erfolgen,. da sich zum 01.01.2008 die Voraussetzungen verschlechtern (Beitragshöhe).
Alternativ ist es auch möglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Wenn Bedürftigkeit vorliegt, werden vorn der Arbeitsgemeinschaft (der Arbeitsagentur und Sozialamt) der Stadt oder des Kreises auch die Krankenkassenbeiträge gezahlt.


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