Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung (Sonstige Themen)

ruth, (vor 6126 Tagen) @ Czauderna

Wenn man den vollen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen muss, obwohl man einen abgeleiteten Beihilfeanspruch hat, müßte man doch wohl den vollen Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung im Pflegefall haben. Reduziert sich dann entsprechend der Beihilfeanspruch, so dass man i.E. nicht höhere Pflegeleistungen erhält als jemand ohne Beihilfeanspruch? Dann liefe letzterer gewissenmaßen leer.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion