Re: Hälftiger Beitrag für Pflegeversicherung (Sonstige Themen)

Czauderna, Samstag, 24.01.2009, 11:59 (vor 5785 Tagen) @ ruth

Hallo,
damit nur die Hälfte des Pflegebeitragssatzes angesetzt werden kann bedarf es eines Beihilfeanspruchs.
Es muss sich aber um einen eigenen Anspruch handeln un nicht um einen abgeleiteten was hier offenbar der Fall ist.
Die GKV-versicherte Ehefrau hat nur einen vom Anspruch des Ehemann abgeleiteten Beihilfeanspruch, der im Pflegefall nicht
leistet.
Wenn die Beihilfestelle eine "passende" Bescheinigung ausstellt wird auch der Satz bei der GKV gehälftet.
Gruß
Czauderna


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