Re: Freiwillige Versicherung (Sonstige Themen)
Wenn im Ausland innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zuletzt privat versichert -> in Deutschland Versicherungspflicht in der PKV. Eine Kündigung ist sofort möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt (Job).
Wenn im Ausland innerhalb des EWR zuletzt gesetzlich versichert -> Versicherungspflicht in der GKV, die Rückkehr in die letzte Kasse ist dann zwingend. Es gilt eine Bindungsfrist von 18 Monaten, es sei denn, in den letzten 18 Monaten bestand schon eine Mitgliedschaft in der GKV; dann ist die Bindungsfrist entsprechend geringer.
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- Freiwillige Versicherung -
Annette,
23.02.2009, 14:58
- Re: Freiwillige Versicherung - Bodi, 24.02.2009, 17:06