Freiwillige Versicherung (Sonstige Themen)

Annette @, Montag, 23.02.2009, 14:58 (vor 5755 Tagen)

Hallo.

Ich habe nach meinen Studium erst für 1/2 Jahr im Ausland (AuslandsKV) und dann für das Europäische Parlament (so eine Art private KV) gearbeitet und habe ab März keinen Job. Ich habe keinen Anspruch auf Hartz IV. Da bleibt nur die freiweillige Versicherung, oder? Und muss ich die bei meiner vorherigen KV abschließen oder habe ich die freie Wahl? Und komm ich da dann sofort wieder raus, wenn ich einen neuen Job habe?
Danke schon mal für die Antworten!


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