Re: familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung (Sonstige Themen)
Hallo,
der Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Eltern besteht auch, wenn man heiratet. Das hat nichts mit einem überwiegenden Unterhalt durch die Eltern oder einem gemeinsamen Haushalt zu tun.
Die ALG-2-Stelle kann nur dann auf einem Wechsel von der Versicherung der Eltern in die Versicherung des Ehegattens bestehen, wenn dadurch Kosten eingespart werden. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn die frisch Verheiratete bisher über die Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert wäre.
MfG
ratte1
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- familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung -
kyra,
03.04.2009, 15:35
- Re: familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung -
Czauderna,
04.04.2009, 12:07
- Re: familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung -
ratte1,
06.04.2009, 22:01
- Re: familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung - Czauderna, 06.04.2009, 23:29
- Re: familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung - Czauderna, 07.04.2009, 08:17
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ratte1,
06.04.2009, 22:01
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Czauderna,
04.04.2009, 12:07