Re: familienversichert über die Eltern bleiben, trotz Eheschließung (Sonstige Themen)

Czauderna, Samstag, 04.04.2009, 12:07 (vor 5712 Tagen) @ kyra

Hallo,
ich kann hier "nur" aus meiner Praxis heraus berichten.
Solange das verheiratete Kind (Student/Schüler) noch überwiegend von seinen Eltern unterhalten wird, ja sogar noch gf. im Haushalt der Eltern lebt, solange besteht auch der Anspruch auf Familiemnversicherung fort.
Meiner Meinung die Hartz IV. Behörde keine rechtliche Möglichkeit
den Ehegatten des Antragstellers zu verpflichten diese Familienversicherung aufzugeben um eine eigene , beitragspflichtige Mitgliedschaft zu begründen, nur damit neben der Hartz IV. Leistungen keine Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge für den
Staat anfallen.
Gruß
Czauderna


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