Re: rückwirkende Beitragserhebung nach Auslandsaufenthalt? (Sonstige Themen)
Da Deine letzte Versicherung eine Gesetzliche war, muß diese Dich prinzipiell wieder aufnehmen. Die faktische Abwesenheit mußt Du der Kasse natürlich nachweisen durch Flugscheine, Stempel der Immigration etc. und erst dann können alle Forderungen für den Zeitraum der Nichtversicherung niedergeschlagen werden. Da Dein gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt zeitweilig in Nordamerika und somit außerhalb des Bundesgebietes lag, greift http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform_neuregelungen_2009/pflicht_zur_versicherung/ nicht. Das hier oft fälschlich zitierte Melderecht bleibt ebenso außer Betracht auch für den Fall, daß Du weiterhin einen Wohnsitz im Bundegebiet vorgehalten hast. Fragen? ePost
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- rückwirkende Beitragserhebung nach Auslandsaufenthalt? -
Uschi,
03.12.2009, 16:12
- Re: rückwirkende Beitragserhebung nach Auslandsaufenthalt? - Joachim Röhl, 03.12.2009, 18:21