rückwirkende Beitragserhebung nach Auslandsaufenthalt? (Sonstige Themen)
Hallo,
ich war bis Mitte 2008 gesetzlich krankenversichert über die Arge (Hartz IV). Dann hielt ich mich für ca. 1 Jahr zu Besuch bei einer Freundin in den USA auf. Während dieser Zeit war ich nicht krankenversichert.
Nach Rückkehr in meine Wohnung in Hamburg erhielt ich nun die Auskunft, ich müsse alle Beiträge rückwirkend von 2008 bis heute zahlen, um wieder als Mitglied aufgenommen zu werden.
Das ist für einen Hartz IV-Empfänger (Antrag läuft gerade) nicht machbar !
Wie kann ich mich auch ohne diesen Irrsinn wieder krankenversichern?
Vielen Dank für einen Rat im voraus.
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- rückwirkende Beitragserhebung nach Auslandsaufenthalt? -
Uschi,
03.12.2009, 16:12
- Re: rückwirkende Beitragserhebung nach Auslandsaufenthalt? - Joachim Röhl, 03.12.2009, 18:21