Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung (Sonstige Themen)
Sollte der Krankenkasse bei der Beurteilung zum Zeitpunkt der Eheschliessung ein Fehler unterlaufen sein, was meiner Erfahrung nach in den letzten Jahren mit Einführung der Vorgaben aus dem Risikostrukturausgleich desöfteren passiert ist, müssen Sie das beweisen.
wieso das? wenn auf dem Fragebogen zur Familienversicherung die Angaben gemacht worden sind, die Krankenkasse mit den Angaben zufrieden war und entschieden hat, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen, wird es für die Kasse sehr schwer, diese Entscheidung rückwirkend aufzuheben.
die Entscheidung der Kasse entspricht nämlich einem "Verwaltungsakt", da er mit Vorteilen verbunden ist, ist es ein "begünstigender Verwaltungsakt". Und den für die Vergangenheit aufzuheben, ist nicht eben einfach. Möglich wäre es z. B., wenn auf dem Fragebogen wissentlich falsche Angaben gemacht wurden oder wichtige Angaben absichtlich weggelassen wurden.
Anders ist es natürlich, wenn die Familienversicheurng unter dem Vorbehalt der Einkommensprüfung durchgeführt wurde.
Gruß GKVler
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- Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung -
katrin,
27.03.2010, 10:17
- Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung -
Czauderna,
27.03.2010, 11:12
- Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung -
katrin,
27.03.2010, 22:06
- Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung -
general1983,
29.03.2010, 09:02
- Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung -
katrin,
29.03.2010, 12:27
- Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung -
general1983,
29.03.2010, 14:52
- Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung -
GKVler,
30.03.2010, 22:46
- Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung - general1983, 31.03.2010, 07:48
- Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung -
GKVler,
30.03.2010, 22:46
- Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung -
general1983,
29.03.2010, 14:52
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katrin,
29.03.2010, 12:27
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general1983,
29.03.2010, 09:02
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katrin,
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Czauderna,
27.03.2010, 11:12