Re: Familienversicherung Zeitpunkt Kündigung (Sonstige Themen)

general1983, Montag, 29.03.2010, 14:52 (vor 5352 Tagen) @ katrin

Hallo Katrin,

der letzte ESTB, auch wenn er vor der Eheschliessung erging, ist zur Beurteilung heranzuziehen. Sollte die Einkünfte über der Grenze liegen, hat die Kasse zwei Möglichkeiten:

entweder sie lässt die Familienversicherung unter Vorbehalt zu bis zur Vorlage des nächsten ESTB. Sollte der wieder über
der Grenze liegen, wird die Familienversicherung rückwirkend beendet und die Kinder müssen für den zurückliegenden Zeitraum freiwillig versichert werden,

oder sie lehnt die Familienversicherung ab bis zur Vorlage des nächsten ESTB. Sollten die Einkünfte wider Erwarten unter der Grenze liegen, wird die Familienversicherung rückwirkend durchgeführt....und den z.B. freiwillig versicherten Kindern die Beiträge zurückgezahlt.

Sollte der Krankenkasse bei der Beurteilung zum Zeitpunkt der Eheschliessung ein Fehler unterlaufen sein, was meiner Erfahrung nach in den letzten Jahren mit Einführung der Vorgaben aus dem Risikostrukturausgleich desöfteren passiert ist, müssen Sie das beweisen.


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