Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung? (Sonstige Themen)

Gast, Samstag, 03.04.2010, 15:29 (vor 5347 Tagen) @ Brigitta Rohdewohld

Nun ganz einfach Brigitte

Einfach mal einen Satz tiefer lesen (§242 (1) S. 3 SGB V.

"Abweichend von Satz 2 erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen des Mitglieds, wenn der monatliche Zusatzbeitrag den Betrag von 8 Euro nicht übersteigt."


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