Re: Zusatzbeitrag bei Anwartschaftsversicherung? (Sonstige Themen)

Brigitta Rohdewohld @, Samstag, 03.04.2010, 06:46 (vor 5347 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Allerseits,
danke für die Infos. Leider kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen, wie sich die pauschale Erhebung von € 8,00 mit der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beschränkung auf 1 v.H. der beitragpflichtigen Einahmen des Mitglieds (§ 242 Abs 1 Satz 2) bzw. der Beitrags-bemessung für freiwillige Mitglieder , die sich im Ausland aufhalten (§ 240 Abs 4a), vereinbaren läßt. Die Beantwortung dieses Wider-spruches dürfte m.E. auch für alle Versicherungsnehmer, die über ein montal. Einkommen von weniger als € 800 verfügen, von Interesse sein. Vielleicht kann jemand mit konkreten Infos aufwarten? MfG B.R.


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