Kann die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse fristlos gekündigt werden (Gesetzliche Krankenkassen)

Andreas @, (vor 5800 Tagen)

Hallo, wir haben Ärger mit unserer Krankenkasse und möchten deshalb fristlos kündigen und eine andere Kasse wählen.
Der Fall: Meine Frau ist seit 4 Monaten krank, war vor kurzem beim Medizinischen Dienst und wurde danach von der Krankenkasse zur Wiedereingliederung in die Arbeit geschickt. Nach zwei Tagen hatte meine Frau wieder neue Schmerzen, so dass sie nachts nicht mehr schlafen konnte und ist beim Arzt vorstellig geworden. Sie ist nicht weiter zur Wiedereingliederung gegangen.
Die Krankenkasse dagegen besteht auf der Wiedereingliederung ansonsten wird das Krankengeld gesperrt.
Gibt es triftige Gründe, die eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse rechtfertigen?
Wie kann man sich mit rechtlichen Mitteln gegen eine zwangsweise Wiedereingliederung wehren, wenn sich durch eine solche Wiedereingliederung der Gesundheitszustand ganz offensichtlich verschlimmern würde, die Kasse sich aber stur stellt?


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