Re: Wechsel von PKV in Familienversicherung GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 05.02.2010, 13:55 (vor 5406 Tagen) @ Susi

Susi, sobald Du Einnahmen aus der Selbstständigkeit von unter 365€ monatlich hast, kannst Du in die Familienversicherung Deines Mannes gehen. Aber der Kasse muß auch nachgewiesen werden, daß die Selbständigkeit nur nebenberuflich ausgeführt wird. Hierzu gibt es unterschiedlichste Auslegungen: gut ist, wenn die Gewerbeanmeldung die Eintragung bzw. Änderung auf nebenberuflich enthält und zur Einsicht vorgelegt werden kann. Die Kassen sehen eine Nebenberuflichkeit prinzipiell erst dann, wenn der Zeitaufwand (Achtung Falle: gerade bei Ladengeschäften zählen die kompletten Öffnungszeiten!) pro Woche unter 15h liegt. Desweiteren wird gern gefragt, was man denn eigentlich im Hauptberuf mache? Falls eine Angestelltentätigkeit parallel besteht ist es sicher unstrittig, wenn man nebenbei ein bischen tuppert, modellt, für Amway verkauft oder auch einige Stunden bei der Freundin im Nagelstudio als Geschäftspartner tätig ist. Andernfalls ist auch die Tätigkeit als Hausfrau und Mutter durchaus die entsprechende zeitfordende Haupttätigkeit und mittlerweile gesellschaftlich zunehmend anerkannt. Letzter Fallstrick: falls alles stimmig ist, aber Du selbst auch nur einen Angestellten hast, der mehr als 400€ verdient, wirst Du weiterhin als hauptberuflich selbständig eingestuft und der Weg in die gewünschte kostenlose Familienversicherung wäre versperrt. Eigentlich müßtest Du diese Auskünfte ganz unproblematisch auf gezielte Nachfrage von Deiner GKV erhalten, falls nicht, hier gibts auch Profis wie die GKVlerin oder czauderna. Fragen? ePost


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