Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz (Gesetzliche Krankenkassen)

Matze, Sonntag, 06.01.2008, 22:28 (vor 6171 Tagen) @ iiyama450

Die frühere Ankündigung hätte Dir grundsätzlich gar nichts genutzt. Das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung gilt schließlich erst ab selbiger - und nicht schon vorher.

Im Dezember hätte Deine Frau also sowieso nur dnan kündigen können, wnen sie ihre 18 Monate Bindefrist bereits voll hat - und dann hättet ihr ja nicht so auf die Erhöhung warten brauchen.

Oder hab ich irgendwas falsch verstanden?

Gruß. Matze.


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