Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz (Gesetzliche Krankenkassen)
Die frühere Ankündigung hätte Dir grundsätzlich gar nichts genutzt. Das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragssatzerhöhung gilt schließlich erst ab selbiger - und nicht schon vorher.
Im Dezember hätte Deine Frau also sowieso nur dnan kündigen können, wnen sie ihre 18 Monate Bindefrist bereits voll hat - und dann hättet ihr ja nicht so auf die Erhöhung warten brauchen.
Oder hab ich irgendwas falsch verstanden?
Gruß. Matze.
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Det,
02.01.2008, 18:42
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02.01.2008, 21:47
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02.01.2008, 22:20
- Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz - Peter Meter, 03.01.2008, 09:04
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iiyama450,
06.01.2008, 18:33
- Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz - Matze, 06.01.2008, 22:28
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