Re: BKK für Heilberufe neuer Beitragssatz (Gesetzliche Krankenkassen)

iiyama450, Sonntag, 06.01.2008, 18:33 (vor 6171 Tagen) @ besucher

Mir geht es genauso. Meine Frau ist bei der BKK für Heilberufe. Im Dezember hieß es noch von der BKK: "Wenn es eine Beitragserhöhung gibt, werden Sie rechtzeitig in der Info-Broschüre darüber informiert." Da uns die 14,8% schon zu viel waren, haben wir die Broschüre "Winter 2007/2008" mehrfach nach einer Tarifinfo durchforstet. Aber Fehlanzeige. Also keine Tariferhöhung. Nun findet man im Internet den neuen Tarif - 15,3%. Wie geht denn sowas? Ist das Rechtens?
Heute wird also die Sonderkündigung geschrieben. Leider gilt auch hier eine Frist von zwei Monaten. Aber wurde durch diese zu späte Information durch die BKK nicht die Frist unrechtmäßig um einen Monat verlängert? Hätten wir das im Dezember gewußt, wäre die Kündigung auch noch im Dezember rausgangen. Leider dachten wir bis dahin, dass es bei Sonderkündigung eine verkürzte Frist gibt...
Falls noch jemand einen Hinweis für mich hat, der zu eine Verkürzung der Kündigungsfrist führt, wäre ich dankbar. Ansonten ist meine Frau ab 1.4.2008 bei einer anderen KK.


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