Re: Austreten aus gesetzl. Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte1, Samstag, 13.02.2010, 19:26 (vor 5398 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

m.E. endet hier mit Ende der Elternzeit auch die Versicherungspflicht in der GKV. Es steht der TE also frei, eine private KV zu wählen um der Versicherungspflicht in Deutschland nachzukommen. Es wäre also lediglich zu klären, ob der private KV-Schutz der ausländischen Versicherung dem in Deutschland geforderten anderweitigen Versicherungsschutz (§ 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V ) entspricht. Wenn das der Fall ist, muss man mit keiner Versicherung in Deutschland "Kirschen essen", egal ob gut oder schlecht.

MfG
ratte1


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