Re: Austreten aus gesetzl. Krankenkasse (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.02.2010, 14:55 (vor 5399 Tagen) @ Petra

Sobald Dein gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik erfolgt, greift die Pflicht zur Versicherung. Die Anmeldung beim Einwohneramt selbst ist bedeutungslos, weil man ja auch über Jahre im Ausland leben kann und dennoch hierzulande weiterhin durchweg angemeldet ist, weil z.B. eine Wohnung oder auch nur ein Zimmer bei Angehörigen unterhalten wird, was darauf schließen läßt, daß der Angemeldete eines Tages zurückkehrt.
Falls Du dennoch, wie ich Dich verstehe, mit gewöhnlichem Aufenthalt Bundesrepublik der Versicherungspflicht nicht nachkämst, wäre es eine Frage der Zeit, bis die letzte zuständige Kasse darauf stößt und dann nach aktueller Gesetzeslage Nachzahlungen forderte. Schon durch einen möglichen Datenabgleich vom Einwohnermeldeamt zur Kindergeldstelle würde die Wahrheit ans Licht befördert werden. Ein Graubereich ist allerdings bis jetzt noch der zeitweilige Zwischenaufenthalt im Bundesgebiet. Aber auch hier ist ohne glaubhaften Nachweis der Wiederausreise sicher mit allen Kasse ob nun gesetzlich oder privat schlecht Kirschen essen.
http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform_neuregelungen_2009/pflicht_zur_versicherung/


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