Re: Rückerstattung der KFO-Behandlung (Gesetzliche Krankenkassen)

bernd, Montag, 04.02.2008, 06:38 (vor 6143 Tagen) @ Mia

Zirkus??? nein, einfach nur neue kasse informieren die fordern die unterlagen von der alten kk an und erstatten zum abschluss alle eigenanteile. bei einer normalen krankenkasse alles ganz easy.


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