Re: Rückerstattung der KFO-Behandlung (Gesetzliche Krankenkassen)

bernd, Sonntag, 03.02.2008, 18:50 (vor 6143 Tagen) @ Mia

nein stimmt nicht ganz! die kasse wo zum abschluss der behandlung der leistungsanpruch besteht zahlt ALLE eigenanteile aus. bei kassenwechsel in der gkv ist auch kein neuantrag erforderlich, da bewilligung der alten kasse für neue kasse bindend.


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