Re: Krankenkassenwechsel während der Elternzeit möglich ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Michi, Donnerstag, 21.02.2008, 16:41 (vor 6125 Tagen) @ Info_gern

wow bis zum 14 LJ.
Das Wichtige ist doch die medizinische Notwendigkeit. Ich denke das auch dein Kontakt bei der TK keine HHH zahlen kann, wenn diese nicht vorliegt.
Liegt diese vor zahlt jede KK Haushaltshilfe - egal, ob KKH, TK, AOK oder BKK....
Gruß


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