Re: Kündigung im Januar (Gesetzliche Krankenkassen)

Kassenmitarbeiter, Mittwoch, 17.02.2010, 14:11 (vor 5394 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Czauderna,
sind Sie sich als DAK Mitarbeiter da sicher? Die Kündigung erfolgte nicht im Rahmen des Sonderkündigungsrechts, sondern im Januar ganz normal. Rein rechtlich gesehen, müßte der Zusatzbeitrag noch für Februar und März fällig werden. Oder lieg eich da falsch?


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