Kündigung im Januar (Gesetzliche Krankenkassen)

Frank, Mittwoch, 17.02.2010, 12:31 (vor 5394 Tagen)

Folgende Frage,
habe ich Januar 2010 bei der DAK gekündigt. Also kein Sonderkündigungsrecht. Muss ich dann trotzdem die 8 Euro zahlen, oder bin ich dann auch "befreit"! Habe nämlich meine Zahlungsforderung erhalten?
Danke
Frank


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