Re: Verlust der Bonuszahlung bei Sonderkündigung? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Freitag, 05.03.2010, 22:30 (vor 5377 Tagen) @ Peter Göhler

Bei der Bonuszahlung handelt es sich wahrscheinlich um einen Wahltarif. Hierfür gibt es in der Regel Teilnahmebedingungen der jeweiligen KK. Wenn diese noch vorliegen, am besten Punkt für Punkt durchgehen. Sonst von der KK zusenden lassen (evtl. auch auf der Internetseite der KK).


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