Verlust der Bonuszahlung bei Sonderkündigung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Peter Göhler @, Mittwoch, 17.02.2010, 20:13 (vor 5394 Tagen)

Meine ges. Krankenkasse (BKK Gesundheit) erhebt ab Ende März einen Sonderbeitrag. Deshalb möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Aber: Die Krankenkasse schreibt, im Falle einer Kündigung entfällt meine Bonuszahlung (140 Euro). Die Auszahlung der Bonuszahlung erfolgt in diesem Jahr auch "merkwürdigerweise" erst bis Ende März (in den letzten Jahren Anfang Februar).
Ist das rechtens ?

Danke
Peter


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