Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Gesetzliche Krankenkassen)
§ 10
Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen
1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Sofern deine Einnahmen ein Siebtel der mtl. Bezugsgröße 2008 (EUR 2485,00) überschreiten - derzeit EUR 355,00 - ist die Familienversicherung nicht möglich. Mit EUR 600,00 liegst du drüber.
Gruß
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- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung -
yvonnehager,
17.05.2008, 22:48
- Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung -
nimms leicht,
17.05.2008, 23:07
- Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung -
yvonnehager,
17.05.2008, 23:30
- Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung -
Gast,
18.05.2008, 00:28
- Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - yvonnehager, 18.05.2008, 00:39
- Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung -
Gast,
18.05.2008, 00:28
- Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung -
yvonnehager,
17.05.2008, 23:30
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nimms leicht,
17.05.2008, 23:07