Re: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Gesetzliche Krankenkassen)

yvonnehager @, Samstag, 17.05.2008, 23:30 (vor 6039 Tagen) @ nimms leicht

19 min!super, - danke!
aber puuuh - was bedeutet:
Während die Zurechnung von Kapitalerträgen im Allgemeinen der wirtschaftlichen Inhaberschaft an dem zugrunde liegenden Kapitalvermögen folgt, ist für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht maßgeblich, ob der Steuerpflichtige rechtlicher
oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist und wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt. Entscheidend ist vielmehr, wer den
Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwirklicht. Das ist derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG
genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen; er muss Vermieter oder Verpächter und damit Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder Pachtvertrag sein. ...

bedeutet das:
dass ich sagen könnte, mein Mann hat den Mietvertrag (unserer gemeinsamen Immobilie) gemacht, das Geld geht auf sein Konto, ich kriege davon nichts, - und schon bleibe ich drin in der familienversicherung ...?


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