Re: Sonderkündigungsrecht ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Auszug aus dem § 175 Abs 4 SGB V:
"...Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden."
Gruß
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- Sonderkündigungsrecht ? -
August,
19.05.2008, 19:52
- Re: Sonderkündigungsrecht ? - Gast, 19.05.2008, 20:32