Sonderkündigungsrecht ? (Gesetzliche Krankenkassen)
habe ich als Freiwilliger (weil selbständig) in der Gesetzlichen ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Kasse (G+H BKK) zum 1.5.2008 die Beitragssätze erhöht hat?
Zu wann darf ich kündigen? Mitgliedszeitung mit neuer Beitragsinfo lag vorgestern (17. Mai) im Briefkasten.
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August,
19.05.2008, 19:52
- Re: Sonderkündigungsrecht ? - Gast, 19.05.2008, 20:32