Sonderkündigungsrecht ? (Gesetzliche Krankenkassen)

August, Montag, 19.05.2008, 19:52 (vor 6040 Tagen)

habe ich als Freiwilliger (weil selbständig) in der Gesetzlichen ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Kasse (G+H BKK) zum 1.5.2008 die Beitragssätze erhöht hat?

Zu wann darf ich kündigen? Mitgliedszeitung mit neuer Beitragsinfo lag vorgestern (17. Mai) im Briefkasten.


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