Re: Pflegeversicherung ab 2005; Erhöhung für Kinderlose rechtens! (Sozialpolitik)

senfdazugeber, Dienstag, 20.02.2007, 07:44 (vor 6488 Tagen) @ SVrouvakis

Nachdem die Disskussion damals solche Wellen geschlagen hat und einige hier gar klagen wollten:


Pflegeversicherung: Zuschlag für Kinderlose rechtens
Mittwoch, 14. Februar 2007 14:08 Uhr
Speyer (dpa) - Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Speyer verfassungsgemäß. Die Regelung stelle weder eine Diskriminierung Kinderloser noch eine ungerechtfertigte Privilegierung von Eltern dar.
Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sei daher nicht gegeben (Az.: S 3 P 121/06). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Versicherten ab. Der Mann hatte sich dagegen gewandt, dass er in der Sozialen Pflegeversicherung als Kinderloser einen Zuschlag zahlen muss. Zur Begründung erklärte er, seine Frau könne aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen. Dafür werde er letztlich «bestraft», denn anstatt für eine finanzielle Entlastung der Eltern mit Kindern zu sorgen, habe sich der Gesetzgeber verfassungswidrig für eine Belastung Kinderloser entschieden.
Das Sozialgericht teilte diese Einschätzung nicht und sah daher auch keine Veranlassung, die Sache dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Das Gericht betonte vielmehr, der Gesetzgeber sei nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Handeln verpflichtet gewesen. Dabei habe er gerade keine Motivforschung betreiben wollen. Deshalb könne er die Gründe der Kinderlosigkeit nicht berücksichtigen.


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