Ablehnung in der PKV (Sozialpolitik)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 15.08.2009, 11:27 (vor 5580 Tagen)

Da immer wieder unsichere Anfragen gestellt werden, wann es denn höchstwahrscheinlich zu einer Vertragsablehnung bei den Privaten kommt, stelle ich hier eine Reihe der gängigsten Ausschlußdiagnosen ein: AIDS, ein Bodymessindex (BMI) über 40 (extremes Übergewicht) bzw. unter 13 (Untergewicht), Colitis ulcerosa (chronische Entzündung der Dickdarmschleimhaut), Diabetes (Zuckerkrankheit), Epilepsie (Anfallsleiden), Morbus Crohn (chronische Darmentzündung), Mulktiple Sklerose (Entzündung und nachfolgende Lähmung des zentralen Nervensystems), Rheumatismus sowie eine geplante Implantatsversorgung oder eine nicht abgeschlossene Parodonthosebehandlung.

Durchaus kritische aber überprüfbare Krankheitsbilder, die unter Umständen auch mit Risikozuschlägen, krankheitsbezogenen Selbstbehalten oder auch möglichen Teilerstattungssummen versicherbar sein können: Alkoholkrankheit -> Bedingung mindestens 5 Jahre trocken, Krebs -> falls 5 Jahre ausgeheilt, Hepathitis -> der Auslöser ist entscheidend, Psychogene Erkrankungen -> ebenso, Bandscheibenvorfall ohne OP -> ab 2 Jahren Behandlungs- und Beschwerdefreiheit, mit OP -> schon nach einem Jahr.

In den letzten Jahren bundesweit sehr häufig auftretende oder auch besser diagnostizierte Krankheitsbilder wie unterschiedlichste Allergien, die chronische Bronchitis, der Bluthochdruck und Herzrythmusstörungen aber auch die Schilddrüsenüberfunktion sind bei den meisten Gesellschaften mit Zuschlägen versicherbar. Im Vertragsverlauf kann eine Überprüfung dessen beantragt werden, wenn das Krankheitsbild folgenlos ausgeheilt ist. Typische Fall wäre hier der Titanstift, der ein Jahr nach dem Unfall planmäßig entfernt wurde und somit gleichzeitig den "Zuschlag für Unfälle und Folgen" aufhebt. Die Versicherer lassen sich hier insgesamt nicht gern in die Karten kucken und im Einzelfall bleibt nur die gezielte Anfrage bei mehreren Privaten Krankenversicherern. Fragen? e-mail


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