Re: freiwilliges Mitglied (Private Krankenversicherungen)

Tobi @, Dienstag, 20.05.2003, 12:01 (vor 7860 Tagen) @ Andrea

Ok, dann will ich mal sehn was ich für Dich tun kann:

1. Ja, Du kannst aufgrund der Beitragssatzerhöhung noch kündigen: und zwar auf den 31.07.2003, wenn die Kündigung noch im Mai bei der Kasse eingeht. Allerdings muß in der Kündigung auf die Beitragssatzerhöhung hingewiesen werden.

2. Auch das Einkommen aus dem Minijob muß mitgerechnet werden.
Ich hätte aber noch einen anderen Vorschlag:
Sobald Du mehr als 400 Euro verdienst besteht sofort eine versicherungspflichte Mitgliedschaft, und es werden nur Beiträge aus dieser Beschäftigung fällig (bei uns wären es - z.B. - bei 450 Euro monatlichem Arbeitsentgelt "nur" 35,11 Euro im Monat - und darin sind dann aber alle Beiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) enthalten!


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