Re: freiwilliges Mitglied (Private Krankenversicherungen)

Tobi @, Montag, 19.05.2003, 08:45 (vor 7858 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea!

Das mit der Anrechnug von Unterhaltszahlungen ist mir neu - es muß sich hier wirklich um eine Ausnahmeregelung der DAK handeln. (Vielleicht wissen aber auch die Mitarbeiter anderen Kassen mehr? )
Eigentlich sind die der Beitragsberechnung zugrunde gelegten Einnahmen und Ausgaben gesetzlich geregelt. Unterhaltszahlungen fallen hier genauso wenig darunter wie die monatliche Miete oder eine Leasingrate für ein Auto. Deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es viele - oder überhaupt eine Krankenkasse(n) gibt, die solche Ausgaben berücksichtigen.

Auch die Wechselmöglichkeiten von freiwilligen Mitgliedern wurden zum 01.01.2002 geändert, d.h. es besteht auch hier eine 18-monatige Bindungsfrist (außer Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhung).


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