Re: Ergänzende Frage (Private Krankenversicherungen)
Hallo Werner,
mein erster Ansatz ist, erstmal in der genannten Konstelation, in Frage zustellen, das überhaupt eine freiwillige Versicherung ab 2005 eintritt.
Wenn die Schutzfrist im Dezember 2004 beginnt, ca. 6 Monate pausiert wird und dann nur mit 20 % Regelarbeitszeit gearbeitet wird, kann die Beitragsbemessunggrenze von 2005 eigentlich nicht überschritten werden. (Aus vielleicht bei einem Vorstandsposten bei RWE, Lorenz M... läßt grüßen)
Dies ist vom Arbeitgeber (sprich Personalbeteilung) "vorausschauend" am Ende des Kalenderjahres (31.12.2004!) zu beurteilen. Wenn eigentlich feststeht, daß Sie die Grenze in 2005 garnicht erreicht, verbleibt es bei einer Pflichtmitgliedschaft.
Vielleicht sollte man dort erstmal nachfassen!
In diesem Sinnne...
Mit freundlichen Grüßen
gesamter Thread:
- Beitragszahlungen GKV im Mutterschutz wenn freiwillig gesetzlich versichert?? -
Christiane 25,
16.11.2004, 13:38
- Re: Beitragszahlungen GKV im Mutterschutz wenn freiwillig gesetzlich versichert?? -
Tobi,
17.11.2004, 09:24
- Ergänzende Frage -
Werner,
20.12.2004, 16:54
- Re: Ergänzende Frage -
Mediott,
20.12.2004, 22:19
- Vielen Dank! - Werner, 21.12.2004, 14:54
- Re: Ergänzende Frage -
Mediott,
20.12.2004, 22:19
- Ergänzende Frage -
Werner,
20.12.2004, 16:54
- Re: Beitragszahlungen GKV im Mutterschutz wenn freiwillig gesetzlich versichert?? -
Tobi,
17.11.2004, 09:24