Re: Beitragszahlungen GKV im Mutterschutz wenn freiwillig gesetzlich versichert?? (Private Krankenversicherungen)
Freiwillig Versicherte sind in der Elternzeit nur dann beitragsfrei versichert, wenn sie auch einen Anspruch auf Familienversicherung bei ihrem Ehepartner hätten: Sobald ein Ehepartner privat versichert ist besteht auch kein Anspruch auf Familienversicherung & in der Elternzeit fallen Beiträge an. Diese berechnen sich übrigens aus dem Einkommen des privat versicherten Ehepartners...
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- Beitragszahlungen GKV im Mutterschutz wenn freiwillig gesetzlich versichert?? -
Christiane 25,
16.11.2004, 13:38
- Re: Beitragszahlungen GKV im Mutterschutz wenn freiwillig gesetzlich versichert?? -
Tobi,
17.11.2004, 09:24
- Ergänzende Frage -
Werner,
20.12.2004, 16:54
- Re: Ergänzende Frage -
Mediott,
20.12.2004, 22:19
- Vielen Dank! - Werner, 21.12.2004, 14:54
- Re: Ergänzende Frage -
Mediott,
20.12.2004, 22:19
- Ergänzende Frage -
Werner,
20.12.2004, 16:54
- Re: Beitragszahlungen GKV im Mutterschutz wenn freiwillig gesetzlich versichert?? -
Tobi,
17.11.2004, 09:24