Re: Hilfe!! - EILT (Private Krankenversicherungen)

Chilla, Dienstag, 08.02.2005, 12:41 (vor 7229 Tagen) @ Heidi

Hallo,

lege SOFORT Widerspruch bei der Kasse ein, mit der Begründung dass aufgrund des Auslandsaufenthaltes die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, da er dies nicht rechtzeitig zur Kenntniss gekommen hatte. Ist aber vage, ob das durchgeht, man sollte die Bescheide auch noch auf Formfehler durchsehen lassen, ob sie evtl. deshalb ungültig werden.

Die Frau hat innerhalb von drei Monaten das Recht, einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung zu stellen, für sich
( § 9 Absatz 1 SGB V). Die Vorversicherungszeit ( 5 Jahren insgesamt 24 Monate familienversichert ) ist erfüllt. Das hat sie aber leider, leider nicht gemacht. Man kann nun argumentieren, dass sie einfach gar nicht wusste was im Detail da ablief, und dass da ein Ausschuss lief. Nach dem BGB läuft eine Frist erst, wenn man von dem Tatbestand Kenntnis hat, wenn die Verzögerung der Kenntnis ohne Schuldhaftes Handeln eingetreten ist. Da der Beitragsschuldner der Mannist, sind die Briefe über Ausschluss und Vollsteckung an ihn gegangen, sie dachte es würde sich wieder alles einrenken. Wenn Sie nun z.B. am 15.11.04 erst von dem gesamten Tatbestand Kenntnis hatte, dann kann sie bis 15.02.05 (!) einen Antrag auf Weiterversicherung, rückwirkend stellen. Evtl. privat gezahlte Rechnungen könnten dann sogar noch erstattet werden, zumindest zum Teil (Kassenanteil).

Im übrigen können die Eltern noch ganz schön Ärger kriegen, wenn sie die KVK weiterverwendet haben.


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