Re: Hilfe!! (Private Krankenversicherungen)

Ulrich, Sonntag, 06.02.2005, 17:35 (vor 7231 Tagen) @ Heidi

Hallo Heidi,

leider stimmt es, was die AOK sagt (ich kenne ähnlichen Fall): bei Beitragsrückständen ist eine Weiterversicherung in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich, weil die Vorkasse die Kündigungsbestätigung (und damit den bei freiwillig Versicherten wichtigen Nachweis über Vorversicherungszeiten in der gesetzliche Krankenversicherung) verweigern kann. Auch ein Widerspruch gegen die Entscheidung der AOK hätte nichts gebracht.

Eine private Krankenversicherung ist um so teurer je später man einsteigt (man bezahlt dort das "Risiko", das man darstellt, und das ist bei älteren nun mal leider schlechter. Ausserdem konnte die Versicherung keine Altersrückstellungen bilden).

Die (eventuelle) Lösung Deines Problems: Dein Vater könnte mit der AOK verhandeln, ob er nach Zahlung der ausstehenden Beiträgen weiter dort versichert bleiben kann (das ist sicher erst mal ein dicker finanzieller Brocken, zahlt sich aber danach aus). Hat er so wieder einen Fuß in die gesetzliche Krankenversicherung bekommen, kann er sich nach ordentlicher Kündigung eine neue (preiswertere) Krankenkasse suchen (das hätte die AOK aber sicher nicht gerne, weil ihre Kulanz dann nicht beloht würde).

Viel Erfolg,
Gruß, Ulrich


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum