Re: Zurück zur GKV nach Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)

oedi @, Montag, 11.07.2005, 15:23 (vor 7080 Tagen) @ STL

Danke für Antwort.
Ich werde nach der Arbeitslosigkeit mtl 3.800,00 EUR brutto verdienen, also unter der JAE von 3.900,00 EUR. Wäre damit noch unter der Versicherungspflichtgrenze. Meine Frage ist, ob hier aber nicht die besondere Pflichtgrenze für ehemals Privatversicherte gilt, die bereits wie ich, am 31.12.2002 PKV-versichert waren. Hier ist die Grenze bei 3.525,00 EUR. Ist diese besondere Grenze durch die Arbeitslosigkeit aufgehoben? Welche Verdienstgrenze ist für mich zutreffend? Wäre mir außerordentlich wichtig zu wissen.


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