Zurück zur GKV nach Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)

oedi @, Donnerstag, 07.07.2005, 15:34 (vor 7080 Tagen)

Zitat: "Bezieher von AL-Geld können sich ... freiwillig weiterversichern (§ 9 Abs. 1 Satz Nr. 1 SGB V). Voraussetzung ist, dass sie in den letzten 5 Jahren vorher mindestens 24 Mon. oder unmittelbar vorher mind. 12 Mon. gesetzlich krankenversichert waren." Die Voraussetzungen kann ich nicht erfüllen, da 20 J. PKV. Erhalte aber jetzt nach 3 Min. Arbeitslosigkeit eine Stelle mit geringem Verdienst. Muß ich trotzdem in der PKV bleiben, auch wenn ich jetzt wenig verdiene?
Für Info wäre ich dankbar.


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