Zurück zur GKV nach Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)
Zitat: "Bezieher von AL-Geld können sich ... freiwillig weiterversichern (§ 9 Abs. 1 Satz Nr. 1 SGB V). Voraussetzung ist, dass sie in den letzten 5 Jahren vorher mindestens 24 Mon. oder unmittelbar vorher mind. 12 Mon. gesetzlich krankenversichert waren." Die Voraussetzungen kann ich nicht erfüllen, da 20 J. PKV. Erhalte aber jetzt nach 3 Min. Arbeitslosigkeit eine Stelle mit geringem Verdienst. Muß ich trotzdem in der PKV bleiben, auch wenn ich jetzt wenig verdiene?
Für Info wäre ich dankbar.
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oedi,
07.07.2005, 15:34
- Re: Zurück zur GKV nach Arbeitslosigkeit -
STL,
08.07.2005, 07:28
- Re: Zurück zur GKV nach Arbeitslosigkeit -
oedi,
11.07.2005, 15:23
- Re: Zurück zur GKV nach Arbeitslosigkeit - STL, 12.07.2005, 07:49
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oedi,
11.07.2005, 15:23
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STL,
08.07.2005, 07:28