Re: Wechsel von PKV in GKV durch Erziehungsurlaub? (Private Krankenversicherungen)

Tom, Montag, 12.09.2005, 17:03 (vor 7013 Tagen) @ KV_Frager

Hallo,
ein wenig solidarischen Sarkasmus zeigt meine erste Mail schon auf. Mit Grund. Ich habe da meine Ansichten.

Zu Ihren Fragen:
Gehen Sie in Elternzeit, dann können Sie die Kinder natürlich bei Ihrer Frau in der GKV versichern. Nur zahlen Sie dann in der PKV Ihre Beiträge alleine (ohne AG-Zuschuß). Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Ob das Sinn macht weiß ich nicht, da Ihr AG die Hälfte der Beiträge für die Kinder bezahlt. Aber muss man rechnen.

Bei der Berechnung der JAEG wird grds. das Bruttoeinkommen (Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, VWL etc.) berücksichtigt.

Eintritt PKV vor 31.12.02 bedeutet, dass für Sie eine Art Bestandsschutz in der PKV besteht. Sprich die sogenannte besondere JAEG. Diese ist erheblich geringer als die normale JAEG (s. hierzu mein erstes Statement, was Zahlen betrifft).

Liegen Sie dieses Jahr unter der besonderen JAEG 42.300 € und ist ersichtlich, dass Sie im nächsten Jahr ebenfalls darunter verdienen, dann meldet Sie Ihr AG ab 01.01.06 als versicherungspflichtigen AN an - sprich Sie müssen sich eine gesetzliche Krankenkasse suchen. Die Voraussetzung für eine erneute PKV-Versicherung hatte ich schon beschrieben.

Zeigenfinger - strecken wir diesen wieder ein und reichen uns die Hände....

Bundestagswahl - richtig, vielleicht müssen Sie sich dann eh eine gesetzliche Krankenkasse suchen... wenn die Umfragewerte so weiter gehen.

Bei Fragen bitte mailen.

Gruß Tom!


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