Re: Wechsel von PKV in GKV durch Erziehungsurlaub? (Private Krankenversicherungen)

KV_Frager @, Montag, 12.09.2005, 16:09 (vor 7013 Tagen) @ Tom

Hallo Tom,

grds. können Sie nur wieder zur GKV wchseln, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Erziehungurlaub berechtigt keine Rückkehr zur GKV. Und parallel arbeiten neben Erziehungsurlaub? Wer passt auf Ihre Kinder auf, wenn Ihre Frau ebenfalls arbeitet. Zumal auch dieser Part nicht klappt, weil Ihre Hauptbeschäftigung "nur" ruht, Sie aber weiter den Status freiwillig tragen und Ihre Beiträge alleine voll bezahlen (ohne AG-Zuschuß).

wäre es im Fall Elternzeit nicht so, dass meine Frau dann Hauptverdienerin wäre und ich sowie die Kinder dann bei ihr mitversichert wären, denn es ist ja nicht abzusehen, wer von uns in Zukunft (maximal 3 Jahre) mehr verdient, bzw. von wem das Haupteinkommen stammt??

Ich gehe mal davon aus, dass Sie noch nicht das 55. LJ überschritten haben.

Korrekt

Ihr AG beurteilt jährlich, ob Sie mit Ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. 2005 sind das 46.800 €. Ich gehe mal davon aus, dass Sie seit 2002 in der PKV sind. Aus diesem Grund gilt für Sie die besondere JAEG von 42.300 €. Für 2006 ist nur eine geringe Erhöhung der JAEG vorauss. vorgesehen. Das heißt für Sie: Sie müssen dieses Jahr unter der JAEG 2005 verdienen (42.300 €) und es muss absehbar sein, dass Sie auch in 2006 unter der JAEG liegen werden. Dann endet die freiw. Versicherung zum 31.12.05 und Sie müssen in die GKV.

Der Wechsel in die PKV ist frühstmöglichst im Jahre 2008 möglich. Warum? Im Jahr 2006 müssen Sie versicherungspflichtig bleiben. Im Jahre 2007 müssen Sie über der JAEG verdienen. Ist absehbar, dass Sie für 2008 auch die JAEG übersteigen, dass können Sie wieder zur PKV wechseln (§ 6 Abs.4 SGB V).

Ist die JAEG das zvE oder das Bruttoeinkommen?
Welche Rolle spielt der Eintritt in die PKV (Ich bin bereits vor 2002 privat versichert gewesen).
D.h. ich wäre, angenommen o.a. Voraussetzungen treffen zu ab 2006 in der GKV und ab bei Überschreitung der JAEG freiw. Mitglied?

Ich kann es mir trotzdem nicht verkneifen noch ein Statement abzugeben. Genau solche Personen wie Sie

--> ich sehe deutlich den ausgestreckten Zeigefinger

, welche sich den Solidarprinzip aufgrund der Einkommensituation entziehen und nur aufgrund der jetzt höheren Belastungen wieder in den Genuß von beitragsfreien Mitversicherungen der Kinder kommen wollen, sollten man eine Rückkehr VERBIETEN. Jahrelang haben Sie doch Beiträge eingespart. Warum nutzen Sie das Geld jetzt nicht, um die Prämien für Ihre Kinder zu bezahlen?!?!?!

Ihre Meinung ist Ihr gutes Recht. Zum Solidarprinzip und Belastungen, die Kinder außer der KV so mit sich bringen, ist an anderer Stelle genug gesagt worden. Ich wollte mich eben über alle bestehenden Möglichkeiten informieren.

Vielleicht wird die Frage ja nach dem 18.9. sowieso hinfällig.

Jedenfalls danke für die Infos bisher.


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