Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? (Private Krankenversicherungen)
Vielen Dank für Ihre Info und die netten Grüße. Ich freue mich auch sehr über den neuen Arbeitsplatz.
Inzwischen habe ich erfahren, dass die Befreiung nur für den Zeitraum gültig war, in dem ich Arbeitslosengeld bezogen habe. Eine erneute Befreiung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die ich nicht erfülle (z.B. Eintritt der GKV Pflicht aufgrund Erhöhung der jährlichen JAEG oder bei verkürzter Wochenarbeitszeit).
Aber ein neuer Job ist sicherlich wichtiger als die PKV, insofern denke ich positiv.
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- Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? -
Babette,
23.09.2005, 12:56
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? -
Dirk,
27.09.2005, 13:44
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? -
Dirk,
27.09.2005, 17:24
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? Was tun nach der Gesetzesänderung? -
tahoe,
10.12.2007, 18:55
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? Was tun nach der Gesetzesänderung? - raba, 12.12.2007, 11:11
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? Was tun nach der Gesetzesänderung? -
tahoe,
10.12.2007, 18:55
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? -
Dirk,
27.09.2005, 17:24
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? -
Dirk,
27.09.2005, 13:44