Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? (Private Krankenversicherungen)
Wenn Sie sich von der GKV-Pflicht befreien liesen, ist diese Befreiung nach § 8 SGB V bindend und unwideruflich. Es tritt also auch in Ihrer neuen Beschäftigung keine versicherungspflicht ein. Sicher kann Ihnen die Personalstelle Ihres neuen Arbeitgebers dies bestätigen. Sie müssen hierzu jedoch die "Befreiungsbescheinigung" vorlegen. PS: Freue mich für Sie, dass Sie in diesen schwierigen Zeiten eine neue Arbeit gefunden haben.
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- Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? -
Babette,
23.09.2005, 12:56
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? -
Dirk,
27.09.2005, 13:44
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? -
Dirk,
27.09.2005, 17:24
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? Was tun nach der Gesetzesänderung? -
tahoe,
10.12.2007, 18:55
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? Was tun nach der Gesetzesänderung? - raba, 12.12.2007, 11:11
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? Was tun nach der Gesetzesänderung? -
tahoe,
10.12.2007, 18:55
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? -
Dirk,
27.09.2005, 17:24
- Re: Befreiung von der GKV bei Jobwechsel? -
Dirk,
27.09.2005, 13:44