Re: Arbeitszeitverkürzung und zurück in die GKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
wenn Du unter die Bestands-Jahresarbeitsentgeltgrenze fällst (nicht Beitragsbemessungsgrenze), dann wirst Du krankenversicherungspflichtig (es sei denn Du bist älter als 55 Jahre, dann müßte noch weiter geprüft werden.)
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist so einfach nicht möglich. Im Gegensatz zu meinem Vorredner möchte ich die gesetzlichen Einschränkungen nennen, das sind u.a.:
-wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
-weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird..
Da hier aber wohl eine GKV-Versicherung gewünscht wird, ist die Frage so zu beantworten: Normalerweise kommst Du in die GKV zurück. Und Du kannst Dir eine KK aussuchen.
LG, Sabine
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- Arbeitszeitverkürzung und zurück in die GKV -
Richard,
29.11.2005, 12:30
- Re: Arbeitszeitverkürzung und zurück in die GKV -
Raffael,
17.12.2005, 10:00
- Re: Arbeitszeitverkürzung und zurück in die GKV - Shoppingqueen, 17.12.2005, 17:10
- Re: Arbeitszeitverkürzung und zurück in die GKV -
Raffael,
17.12.2005, 10:00