Re: Arbeitszeitverkürzung und zurück in die GKV (Private Krankenversicherungen)

Raffael @, Samstag, 17.12.2005, 10:00 (vor 6917 Tagen) @ Richard

Wenn Dein Jahreseinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze(BBG) leigt und Du Dich nicht von der GKV befreien lassen hast, das heißt wenn Dein Einkommen schon mal unter der BBG lag kann man auf Antrag weiter (für immer) in der Privaten bleiben. Dann ist ein wechsel zurück in die GKV möglich. Mußt allerdings 3 Monate Kündigungsfrist einhalten.


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